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Rechtliches

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Diese Bedingungen gelten für die Vermittlung und Buchung von Models durch Kunden. Verträge mit Models selbst werden gesondert und individuell geschlossen.

Stand:

§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge über die Vermittlung und Buchung von Models zwischen THE NAME Management FZCO (nachfolgend „Agentur") und dem Auftraggeber (nachfolgend „Kunde").

(2) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen des Kunden werden nur dann Vertrags- bestandteil, wenn die Agentur ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat. Dies gilt auch dann, wenn die Agentur in Kenntnis entgegenstehender Bedingungen die Leistung vorbehaltlos erbringt.

(3) Das Vertragsverhältnis zwischen der Agentur und den von ihr vertretenen Models wird gesondert und individuell geregelt. Diese Bedingungen begründen keine Rechte und Pflichten der Models gegenüber dem Kunden.

§ 2 Anfrage, Option und Zustandekommen des Vertrags

(1) Anfragen des Kunden sind unverbindlich. Die Agentur benennt daraufhin verfügbare Models und teilt die Konditionen mit.

(2) Auf Wunsch hält die Agentur ein oder mehrere Models unverbindlich für einen Termin frei (Option). Eine Option ist kostenfrei und verpflichtet den Kunden nicht. Meldet ein Dritter Interesse an demselben Termin an, fordert die Agentur den Kunden zur Erklärung auf; erklärt sich der Kunde nicht innerhalb von 5 Werktagen, kann die Agentur den Termin anderweitig vergeben.

(3) Der Vertrag kommt mit der schriftlichen Bestätigung der Buchung durch die Agentur zustande. Textform (E-Mail) genügt. In der Bestätigung werden mindestens festgehalten: Model, Termin, Einsatzort, vereinbarte Einsatzzeit, Honorar sowie Art, Dauer und Gebiet der eingeräumten Nutzungsrechte.

§ 3 Leistungen der Agentur

(1) Die Agentur schuldet die Vermittlung eines geeigneten Models sowie dessen Bereitstellung zum vereinbarten Termin. Sie schuldet keinen bestimmten Erfolg der Produktion und keine bestimmte künstlerische Wirkung der entstandenen Aufnahmen.

(2) Ist ein gebuchtes Model aus von ihm nicht zu vertretenden Gründen verhindert — insbesondere bei Krankheit —, wird die Agentur unverzüglich ein vergleichbares Model anbieten. Kommt eine Einigung über den Ersatz nicht zustande, entfällt die Vergütungspflicht des Kunden für den betroffenen Termin; weitergehende Ansprüche des Kunden bestehen nicht, soweit die Agentur den Ausfall nicht zu vertreten hat.

(3) Die Agentur ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, am Set anwesend zu sein. Bei Buchungen mit minderjährigen Models kann sie die Anwesenheit einer Begleitperson verlangen.

§ 4 Pflichten des Kunden

(1) Der Kunde stellt sicher, dass die Arbeitsbedingungen am Einsatzort den gesetzlichen Vorgaben entsprechen. Dazu gehören insbesondere angemessene Pausen, ein beheizter und abschließbarer Umkleidebereich sowie die Einhaltung der vereinbarten Einsatzzeit.

(2) Aufnahmen, die über den vereinbarten Umfang hinausgehen — insbesondere Akt-, Dessous- oder Bademodenaufnahmen —, bedürfen der vorherigen ausdrücklichen Zustimmung des Models und der Agentur in Textform. Ohne diese Zustimmung ist das Model berechtigt, die Mitwirkung zu verweigern, ohne dass der Vergütungsanspruch entfällt.

(3) Bei Einsätzen minderjähriger Models beachtet der Kunde die Vorgaben des Jugendarbeitsschutzgesetzes. Er trägt dafür Sorge, dass die erforderliche Ausnahmebewilligung der zuständigen Aufsichtsbehörde nach § 6 des Jugendarbeitsschutzgesetzes vor Beginn der Aufnahmen vorliegt.

(4) Überschreitet die tatsächliche Einsatzzeit die vereinbarte, ist die Mehrzeit gesondert zu vergüten. Die Agentur weist auf eine drohende Überschreitung hin, sobald sie erkennbar ist.

§ 5 Nutzungsrechte

(1) Der Kunde erwirbt Nutzungsrechte an den entstandenen Aufnahmen ausschließlich in dem in der Buchungsbestätigung festgelegten Umfang. Maßgeblich sind Medium, Dauer und geografisches Gebiet.

(2) Jede darüber hinausgehende Nutzung — insbesondere eine Verlängerung der Nutzungsdauer, eine Erweiterung des Gebiets oder eine Verwendung in weiteren Medien — bedarf einer gesonderten Vereinbarung und ist gesondert zu vergüten.

(3) Eine Übertragung der Nutzungsrechte an Dritte sowie eine Unterlizenzierung sind nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung der Agentur zulässig.

(4) Die Nutzungsrechte gehen erst mit vollständiger Zahlung des vereinbarten Honorars auf den Kunden über. Bis dahin ist eine Nutzung nur widerruflich gestattet.

(5) Eine Verwendung der Aufnahmen in einem sinnentstellenden, herabwürdigenden oder ehrverletzenden Zusammenhang ist unzulässig. Gleiches gilt für die Verwendung in politischer oder weltanschaulicher Werbung, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart.

§ 6 Vergütung und Zahlung

(1) Es gilt das in der Buchungsbestätigung vereinbarte Honorar. Es setzt sich in der Regel aus einem Anteil für die Einsatzzeit und einem Anteil für die eingeräumten Nutzungsrechte zusammen.

(2) Reise-, Übernachtungs- und Nebenkosten werden gesondert vereinbart und vor der Bestätigung beziffert.

(3) Rechnungen sind ohne Abzug innerhalb von 14 Tagen ab Zugang zur Zahlung fällig. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen.

(4) Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.

§ 7 Absage und Stornierung

(1) Sagt der Kunde eine verbindlich gebuchte Leistung ab, ist die Agentur berechtigt, folgende pauschalierte Entschädigung zu verlangen, jeweils bezogen auf das vereinbarte Honorar und unter Anrechnung ersparter Aufwendungen:

  • bei Absage mehr als 7 Tage vor dem vereinbarten Termin: 0 %
  • bei Absage 7 bis 2 Tage vor dem vereinbarten Termin: 50 %
  • bei Absage weniger als 48 Stunden vor dem vereinbarten Termin: 100 %

Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass ein Schaden überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger ist als die vorstehende Pauschale. Der Agentur bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.

(2) Wetterbedingte Absagen bei Außenaufnahmen gelten als Absage im Sinne des Absatzes 1, sofern nicht ausdrücklich ein Ausweichtermin vereinbart wurde.

(3) Erscheint der Kunde nicht zum vereinbarten Termin, ohne abgesagt zu haben, ist das volle Honorar zu zahlen.

§ 8 Haftung

(1) Die Agentur haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet die Agentur nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

(3) Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

§ 9 Anwendbares Recht

Es gilt das Recht der Vereinigten Arabischen Emirate unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Ist der Kunde Verbraucher mit gewöhnlichem Aufenthalt in der Europäischen Union, so gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als dem Verbraucher dadurch nicht der Schutz entzogen wird, der ihm durch die zwingenden Bestimmungen des Rechts des Staates seines gewöhnlichen Aufenthalts gewährt wird (Artikel 6 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 593/2008).

§ 10 Gerichtsstand

Ist der Kunde Unternehmer, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag Dubai, Vereinigte Arabische Emirate. Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Gerichtsstände; insbesondere bleibt das Recht des Verbrauchers unberührt, an seinem Wohnsitz zu klagen.

§ 11 Verbraucherstreitbeilegung

Wir sind nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen (§ 36 Verbraucherstreitbeilegungsgesetz).

§ 12 Schlussbestimmungen

(1) Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen der Textform. Das gilt auch für die Änderung dieser Klausel.

(2) Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

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